Januar
Neuigkeiten
2010

Daisy bescherte uns Schnee, sogar

an der Bergstraße. Die Curly Horses hatten viel Spaß mit dem Schnee und dem kalten Wetter. Immerhin sind die Curlys Temperaturen bis zu -40°C aus den Ursprungsländern USA und Kanada gewohnt. Es war eine Freude ihnen zuzuschauen, wie sie mit viel Energie über die riesengroßen Kop- peln galoppierten. Dabei war es nicht leicht, diese Herde mit 16 Pferden zu fotografieren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Reitkurse, Reitcamps und Reitstunden auf dem Gestüt Wolf

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Gestüt Wolf und dem Reitschüler/-in abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und Reitkursen.

§ 2 Entgelte

Die Entgelte sind jeweils zum Beginn der ersten Reitstunde eines Kurses fällig. Der Preis für eine Unterrichtseinheit bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Siehe: aktuelle Preise

.

§ 3 Durchführung des Reitunterrichts der Reitstunde und Kurse

Individuelle Reitstunden und Allergietests werden Einzeln bezahlt und bei regelmäßigem Unterricht wird monatlich der unter "aktuelle Preise" aufgeführte Betrag abgebucht. Bei einer Nichtinanspruchnahme einer vereinbarten Reitstunde besteht kein Anspruch auf Ersatz, die Stunde gilt als genommen und wird als solche gerechnet. Kurse können nur komplett bezahlt werden und es besteht kein Anspruch auf Ersatz. Muss ein Kurs unsererseits abgesagt werden, besteht Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Gebühren. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Bei einer durch den Reitschüler zu vertretenen Nichtinanspruchnahme einer extra vereinbarten Reitstunde besteht kein Anspruch auf Ersatz. Reitschüler sind verpflichtet mindestens 48 Std. vor dem Beginn der Reitstunde abzusagen, dies kostet 10 Euro, ansonsten gilt diese Reitstunde als genommen und wird als solche gerechnet. Unsere Reiteinheiten dauern 45 Minuten und in dieser Zeit wird unter Aufsicht von unserem Personal das Pferd von der Weide geholt – grundsätzlich immer mit einem Stick, geputzt, gezäumt und gesattelt. Das Betreten der Boxen und Weide- bzw. Auslaufflächen ist nur mit vorheriger Genehmigung einer befugten Person gestattet. Niemand darf ein Pferd ohne vorherige Genehmigung einer befugten Person aus Box oder Auslauf führen und/oder putzen. Erst nach einer erfolgreich abgeschlossener Prüfung, die vom Team des Gestüts Wolf abgenommen wird, dürfen diese Absolventen selbständig das Pferd vorbereiten und anschließend versorgen (jeweils 15 Minuten vor- und nach der Reitstunde). Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe und festen Schuhen grundsätzlich Pflicht. Falls sich ein Erwachsener entgegen unserer Empfehlung gegen das Verwenden eines Reithelms entscheidet, muss er vor Antritt der ersten Reitstunde einen Haftungsausschluss unterschreiben! Wir empfehlen das Tragen von Reithandschuhen, sowie Hosen ohne Innennaht, um Hautabschürfungen, unangenehmes Wundreiten oder andere kleinere Verletzungen zu vermeiden. Wir empfehlen auch das Tragen eines Regenkombi oder eines Reitregenmantels, damit auch bei etwas schlechterem Wetter Reitunterricht stattfinden kann. Sollte aufgrund schlechten Wetters kein Unterricht zu Pferd möglich sein, wird stattdessen eine ausführliche Theoriestunde abgehalten, die als Ergänzung zum praktischen Unterricht unabdingbar ist. Für alle gilt - sich nach der Reitstunde beim Abäppeln der Anlage zu beteiligen.

§4 Einstufung der Reiter

Die Reitlehrerin entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen.

§ 5 Haftung

Der Reitunterricht findet ausschließlich auf Curly Horses von Gestüt Wolf oder eigenem Curly Horse des Reitschülers statt. Das Gestüt Wolf haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt das Gestüt Wolf keine Haftung. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgang entstehen, bezahlt der Verursacher.

§ 6 Sonstiges

Die Stall- und Gestütsregeln sind einzuhalten. Die Kenntnisnahme ist mit Unterschrift zu belegen. In Stallungen, Aufenthaltsraum und Scheunenbereich sind Rauchen und offenes Feuer wegen einer Brandgefahr strengstens untersagt! Füttern Sie die Pferde nur nach Absprache einer befugten Person. Der Betrieb behält sich das Recht vor, bei mehrmaligem Verstoß gegen unsere Betriebsordnung (AGB) Personen vom Unterricht auszuschließen und Hofverbot zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für Kinder/Personen übernehmen können, die sich außerhalb ihrer gebuchten Reitstunden auf unserem Gelände befinden. Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Eine Bitte an Begleitpersonen: Auch wenn Sie bereits Erfahrung im Umgang mit Pferden haben, bitten wir Sie Korrekturen oder Eingreifen in den Unterricht oder die Unterrichtsvorbereitungen zu unterlassen (es sei denn, Sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten), da Sie sonst den Ablauf des Unterrichts stören könnten.

§ 7 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit dem Gestüt Wolf abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen. Die postalische Anschrift lautet: Gestüt Wolf, Erlenhof, 64404 Bickenbach. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Darmstadt.

§ 8 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

Das Gestüt Wolf behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner schnellstmöglich mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme, gelten die geänderten AGB als angenommen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Jedes harmonische Miteinander verlangt nach Regeln, so auch der Betrieb auf unserem Gestüt.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Das Curly-Horse Team vom Gestüt Wolf

Stall- und Gestütsregeln

Stall/ Allgemeines:

Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammer, Futterkammer, Heuboden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet. Rauchverbot besteht in den Stallgebäuden sowie in allen anderen Räumen (Heu- und Futterkammer sowie Reiterstübchen). Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und nicht auf den Boden. Ruhe und Ordnung im Stall und auf den Reitanlagen ist oberstes Gebot. Zimmerlautstärke sollte auf der Tribüne eingehalten werden, um die anwesenden Reiter nicht in ihrer Konzentration zu stören. Reitkappenpflicht besteht für alle, es sei denn Personen über 18 Jahren unterschreiben, dass sie auf eigenes Risiko ohne Helm reiten möchten.

Haftung:

Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen. Ordnung: In den jeweiligen Stallgassen und auf den Putzplätzen ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich aufzufegen und in die entsprechenden Karren zu entsorgen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher wegzustellen und gehören nicht vor die Boxen. Abspritzen / Duschen der Pferde geschieht im Sommer am zentralen Abspritzplatz unter der Überdachung im Hof. Im Winter werden die Außenwasserleitungen abgedreht, dann ist die Leitung der Dusche im Stall beheizt und kann benutzt werden. Bitte nach jedem Abspritzen die Pferdeäpfel und anderen festen Dreck entfernen, damit der Kanal frei bleibt und es nicht zu verstopften Abflüssen kommt. Hufe der Pferde sind grundsätzlich vor dem Reiten vor der Box zu säubern. Ebenso nach dem Arbeiten, bitte Hufe säubern und kontrollieren.

Verletzungsgefahr: Wegen eventueller Verletzungsgefahr dürfen die Pferde nicht mit Halfter auf die Koppel, Innenboxen sowie Paddockboxen gestellt werden. Nach dem Rausbringen der Pferde, bitte wieder die Halfter vor den jeweiligen Boxen, bzw. die Knotenhalfter am dafür vorgesehenen Platz im Stall verwahren. Licht ausschalten während der Reitstunde und wer als Letztes den Stall verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter aus und die Stalltüren ordnungsgemäß geschlossen sind. Müll wird in getrennten Behältern gesammelt - neben der Sattelkammer. Trocknen der Decken: Für das Trocknen von Sattel- und Abschwitzdecken stehen Böcke in der Futterkammer zur Verfügung. Bitte trockene Decken umgehend wieder entfernen. Lehrgänge werden bei uns immer wieder abgehalten. Sollten diese auf einem der Plätze statt finden, werden diese zu den entsprechenden Zeiten gesperrt. Es kann vorkommen, dass bei bestimmten Lehrgängen auch das Zuschauen bzw. der Besuch der theoretischen Einheiten kostenpflichtig ist. Wir bitten darum, dies dann nicht zu umgehen. Medikamente sollten immer unter Verschluss gehalten werden. Auch Futtereimer, die Medika-mente enthalten, und die von unseren Mitarbeitern zu bestimmten Fütterungen zusätzlich mitverabreicht werden sollen, müssen mit Deckel verschlossen, und deutlich mit dem Namen des Pferdes gekennzeichnet sein. Ansonsten ist die Gefahr groß, dass ein Pferd, welches nachts ausbricht, Medikamente frisst, bzw. unser Personal dem falschen Pferd Medikamente füttert. Neuigkeiten werden am "Schwarzen Brett" ausgehängt. Bitte werfen Sie jedesmal einen Blick drauf, um keine wichtigen Termine und Ankündigungen zu verpassen. Falls für Sie ein anderes Pferd zum Reiten eingeplant wird, werden Sie hier darüber informiert. Mäuse sind immer dort, wo Futter lose herum liegt. Deshalb Futtermittel immer verschlossen halten und bei der Entnahme aufpassen. Hindernis- und Arbeitsmaterial steht ganzjährig zur Verfügung. Auf dem Reitplatz bitte Arbeitsmaterial wieder wegräumen. Der Hindernisparcours ist davon ausgeschlossen. Plastikstangen bitte nur zum Springen verwenden. Holzstangen können für Bodenarbeit genutzt werden. Schäden an den Hindernissen bitte sofort melden und ggf. ersetzen (Haftpflichtversicherung). Solarium (Gerät mit Ultraviolett- und Infrarotleuchten) befindet sich im Stalltrakt. Vor dem Reiten wärmt die Bestrahlung die Rückenmuskulatur, nachher trocknet das Pferd schneller. 15 Minuten Besonnung wird empfohlen.

Achtung:

Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Notfalltelefonnummern hängen am weißen Brett. Schritt-Tempo beim Fahren hier auf dem Gelände, um Kinder, Pferde und andere Tiere nicht zu gefährden. Parken sollte möglichst so erfolgen, dass der vorhandene Parkraum optimal ausgenutzt wird. Fahrräder und Mofas dürfen nicht im Stall abgestellt werden. Hunde: Nach schlechten Erfahrungen dürfen leider keine anderen Hunde mitgebracht werden. Das Reiterstübchen ist für Sie da, Sie können dort Kaffee und Tee zubereiten und nett beisammen sitzen. Wir bitten Sie dies sauber zu halten, benutztes Geschirr wegräumen, Müll entsorgen etc. Es darf im Stübchen nicht geraucht werden. Tribüne am Reitplatz bitte sauber halten! Aschenbecher und Müllbehälter benutzen! Und Sitzkissen nach Benutzung in die dafür vorgesehenen Kisten verpacken. Toiletten werden ebenfalls einmal wöchentlich sauber gehalten. Bitte hinterlassen Sie die Toiletten so, wie Sie sie vorfinden möchten. Arbeitsgeräte (wie Besen, Schaufeln, Schubkarren etc.) sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. (Verletzungsgefahr) Spielen auf den abgestellten landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder. Bitte auf das Schaukelpferd in der Gasse nicht über seine Beine hochklettern. Reichen Sie Ihrem Kind einen Hocker oder heben Sie es hoch und anschließend herunter. Wir bitten alle Besucher sich nur in den für sie vorgesehenen Bereichen aufzuhalten. Tore und Türen sind immer geschlossen zu halten.

Wichtig:

Beschwerden, Schäden an der Anlage oder Verletzungen bei den Pferden bitte sofort den befugten Personen melden.

Reit- und Arbeitsplätze/ Weide:

Aus Sicherheitsgründen ist ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Die Benutzung der Reitplätze geschieht auf eigene Gefahr. Betreten/ Verlassen der Reitplätze: Vor Betreten/ Verlassen der Reitplätze hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen. Das Aufsitzen erfolgt nicht auf der Stallgasse, sondern erst in der Halle bzw. auf dem Reitplatz.

Freihalten des Platzes:

Während der Unterrichtsstunden ist der Reitplatz freizuhalten. bzw. mit dem Reitlehrer abzusprechen. Abäppeln der Paddocks / Weiden geschieht durch die Reitanlage, wir erwarten jedoch die Entfernung der Pferdeäpfel nach der Arbeit auf allen Arbeitsplätzen sowie Wegen. Weiden sind immer wieder zu schließen, insbesondere der Elektrozaun, da sonst der Stromkreis unterbrochen ist und die Pferde sonst ausbrechen können.

Reiten im Gelände

Ausritte sind nur erlaubt, wenn der Reiter / die Reiterin die Prüfung für einen Geländeritt bestanden hat. Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt. Meide ausgewiesene Fuß-, Wander- und Radwege, Grabenböschungen und Biotope! Verzichte auf einen Ausritt oder nimm Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle weich geworden sind und passe Dein Tempo dem Gelände an! Melde unaufgefordert Schäden, die einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz! Bei Dunkelheit ist Beleuchtung mitzuführen. Sorge für ausreichenden Versicherungsschutz für Dich und das Pferd; verzichte beim Ausritt nie auf den bruch- und splittersicheren Reithelm mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung! Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von Sattel und Zaumzeug. Vereinbare alle Ausritte mit Freunden - in der Gruppe macht es mehr Spaß und ist sicherer! Oder informiere jemanden, wo du im Gelände reitest und wann du wieder zurück sein wirst, damit du im Falle eines Unfalls gleich gefunden werden kannst. Ggf. Handy mitnehmen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner. Begegne Fußgängern, Radfahrern, Reitern, Gespannfahrern und Kraftfahrzeugen immer nur im Schritt und sei freundlich und hilfsbereit zu allen! Gewöhne Dein Pferd behutsam an den Straßenverkehr und das Gelände!

Pensionspferde:

Der Betrieb vermietet Boxen für die Unterstellung von Pensionspferden einschließlich Fütterung, Mistung und Einstreu. Für die Einstellung ist ein besonderer Boxenmietvertrag abzuschließen. Diese Stallordnung ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Einstellvertrages. Jeder Besitzer ist für einen lückenlosen Impfschutz (Tetanus, Tollwut) seiner Pferde verantwortlich. Wurmkuren werden hier im Stall fünfmal im Jahr durchgeführt. Das Gestüt Wolf führt diese durch und stellt die Kosten der Entwurmung dann in Rechnung. Für das Reitzubehör steht jeder Box ein Spind bzw. ein Schrank zur Verfügung, ebenso ein Sattel- und Trensenhalter. Alle übrigen herumliegenden Sachen im Stall sowie in den Sattelkammern werden eingesammelt und regelmäßig entsorgt. Tierhalterhaftpflichtversicherung für eingestellte Pensionspferde sind vom Halter angemessen abzuschließen. Änderungen von Adressen, Telefonnummern, Tierärzten, Schmieden oder Bankverbindung bitte sofort im Büro mitteilen. Gleiches gilt für neue oder nicht mehr aktuelle Reitbeteiligungen oder Pflegehilfen. Reitbeteiligungen und Pflegehilfen sollten ihre Adressen und Telefonnummern im Büro hinterlassen, damit wir im Notfall wissen, wen wir außer dem Besitzer anrufen können. Selbstverständlich gilt die Stallordnung für alle, die sich hier auf der Anlage aufhalten. Verantwortlich für die Einhaltung der Stallordnung durch Reit- oder Pflegebeteiligungen ist der Halter des jeweiligen Pferdes. Bei wiederholtem Verstoß wird gegen Reit- oder Pflegebeteiligungen Hofverbot ausgesprochen unabhängig von geschlossenen Vereinbarungen mit Pferdebesitzern. Der Huforthopäde kommt regelmäßig. Es besteht natürlich die Möglichkeit sich dort ebenfalls anzumelden. Der Termin wird dann jeweils bekannt gegeben. Futter, welches ihr zusätzlich benötigt, gehört in verschlossene Eimer auf oder in die Schränke. Säcke werden von uns wegen der Mäusegefahr entsorgt. Möhren und größere Futtertonnen dürfen nicht in der Stallgasse gelagert werden. Bitte alle Futterbehälter mit dem Namen des Pferdes kennzeichnen. Die Futtermenge für Eure Pferde können selbst festgelegt und jederzeit wieder verändert werden. Tierarzt: Bitte teilt uns einen Tierarztwechsel bei eurem Pferd sofort mit, damit wir im Notfall den richtigen Tierarzt verständigen. Im Falle der Unerreichbarkeit des vertrauten Tierarztes werden wir unseren hauseigenen Tierarzt verständigen.

Weiden: Für die Benutzung der Weiden gilt, dass nur die vom Gestüt Wolf freigegebenen Weiden benutzt werden dürfen. Du bist Gast in der Natur und Dein Pferd bereichert die Landschaft, wenn Du Dich korrekt verhältst!

Jedes harmonische Miteinander verlangt nach Regeln, so auch der Betrieb auf unserem Gestüt.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Das Team vom Gestüt Wolf

Curly Horse wird Distanzpferd in Schottland

Die Wahl fiel auf GW Levi Amor

Ein nettes schottisches Ehepaar besuchte uns letztes Jahr übers Wochenende. Ihr Slang verriet uns, dass sie ursprünglich aus Kanada sind. Sie waren beeindruckt von unseren Curlys und der Ausbildungsarbeit hier auf dem Gestüt Wolf. Es stellte sich heraus, dass sie ein Pferd kaufen wollten, das sie zum Distanzpferd ausbilden können. Die Grundlagen für das Training eines Distanzpferdes sind gute Grundausbildung, ein korrektes Exterieur, der Wille zum Laufen und volle Gesundheit.

Unser Hengst GW Levi Amor, bereits als Fohlen prämiert, bringt 100%-tig diese Vorraussetzungen mit. Dies hat auch die aufwendige Ankaufsuntersuchung bestätigt. Hierbei kann sich der Käufer entscheiden, ob er eine zusätzliche Röntgendiagnose zu der klinischen Untersuchung haben möchte. Bei der klinischen Untersuchung wird das Pferd zunächst äußerlich begutachtet und bewertet. Danach folgt ein Belastungstest und die Beugeprobe auf dem harten Boden.

Nachdem Amor mit Bravour den Ankaufstest bestanden hat, begann die Planung für den Transport. Dies gestaltete sich insofern zunächst schwierig, da kein geeignetes Flugzeug nach Schottland fliegt. Die Lösung war ein Transport über Land.

Mit gemischten Gefühlen warteten wir am Abholtag auf den Transporter. Doch als der riesige Truck auf das Gestüt fuhr, waren wir mehr als beeindruckt. Die professionelle Ausstattung und die erfahrenen, sympathischen Fahrer gaben uns ein beruhigendes Gefühl.

Wir wünschen unserem Amor und den neuen Besitzern, dass sie zusammen harmonieren und ihre langen Ritte genießen.

Ankaufsuntersuchung

Amor lässt die Ankaufsuntersuchung gelassen über sich ergehen. Auch die Tierärzte staunten wie ruhig unser 1 1/2 jähriger Hengst Amor bei den langwierigen Untersuchungen, wie z.B. Röntgenaufnahmen, Zahn- kontrolle, Belastungstests, blieb. Die positiven Ergebnisse zeigten wie kerngesund er ist. Darüber freuten sich natürlich auch die neuen Besitzer in Schottland.

Amor geht auf große Reise und

verlässt das Gestüt Wolf in einem super modernen Pferde-Transporter. Amor war in Sekundenschnelle ver- laden. Wir halten telefonisch Kontakt mit den Fahrern. Diese können mit- tels Kameras die elf Standplätze beobachten. Mittlerweile haben Amor und seine vierbeinigen Mitreisenden Südengland erreicht. Dort ruhen sie sich, vor der letzten Etappe, über das Wochenende aus.

Enjoy the Curlys
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