UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Coachings, Kurse, Camps und Unterrichtsstunden auf dem Gestüt Wolf

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Gestüt Wolf und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Unterricht und Kursen.

2 Entgelte

Die Entgelte sind jeweils zum Beginn der ersten Unterrichtsstunde fällig. Der Preis für eine Unterrichtseinheit bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Siehe: aktuelle Preise. Die Entgelte sind für Coachings, Camps und Kurse im Voraus fällig. Stornierung eines individuellen Termins 14 bis 3 Tage vor vereinbartem Termin: 50% Stornierung eines individuellen Termins innerhalb von 72 Stunden vor vereinbartem Termin: 100% Bei Coachings, Camps, Kursen und Events beachte bitte die gesonderten Stornobedingungen.

3 Durchführung des Unterrichts und Kurse

Individuelle Coachings, Unterrichteinheiten und Allergietests werden extra bezahlt und bei regelmäßigem Unterricht wird monatlich der unter «aktuelle Preise» aufgeführte Betrag abgebucht. Bei einer Nichtinanspruchnahme einer vereinbarten Unterrichtsstunde besteht kein Anspruch auf Ersatz, die Stunde gilt als genommen und wird als solche gerechnet. Kurse können nur komplett bezahlt werden und es besteht kein Anspruch auf Ersatz. Muss ein Kurs unsererseits abgesagt werden, besteht Anspruch auf Rückerstattung bereits entrichteter Gebühren. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Bei einer durch den Kunden zu vertretenen Nichtinanspruchnahme einer extra vereinbarten Unterrichtsstunde besteht kein Anspruch auf Ersatz. Unsere Unterrichtseinheiten dauern 45 Minuten und in dieser Zeit wird unter Aufsicht von unserem Personal das Pferd von der Weide geholt, da beginnt bereits der Unterricht. Das Betreten der Boxen und Weide- bzw. Auslaufflächen ist nur mit vorheriger Genehmigung einer befugten Person gestattet. Niemand darf ein Pferd ohne vorherige Genehmigung einer befugten Person aus Box oder Auslauf führen und/oder putzen. Erst nach einer erfolgreich abgeschlossener Prüfung, die vom Team des Gestüts Wolf abgenommen wird, dürfen diese Absolventen selbständig das Pferd vorbereiten und anschließend versorgen (jeweils 15 Minuten vor- und nach der Unterrichtseinheit). Falls eine zu komplizierte Konstellation der Pferde beim Holen oder Bringen der Pferde auf die Weide entstehen sollte, ist es notwendig eine Fachperson zu Hilfe zu holen. Beim Reiten ist das Tragen von Reitkappe und festen Schuhen grundsätzlich Pflicht. Falls sich ein Erwachsener entgegen unserer Empfehlung gegen das Verwenden eines Reithelms entscheidet, muss er vor Antritt der ersten Reitstunde einen Haftungsausschluss unterschreiben! Wir empfehlen das Tragen von Reithandschuhen, sowie Hosen ohne Innennaht, um Hautabschürfungen, unangenehmes Wundreiten oder andere kleinere Verletzungen zu vermeiden. Sollte aufgrund schlechten Wetters kein Unterricht zu Pferd möglich sein, wird stattdessen eine ausführliche Theoriestunde abgehalten, die als Ergänzung zum praktischen Unterricht unabdingbar ist. Für alle gilt – sich nach der Unterrichtsstunde beim Abäppeln der Anlage zu beteiligen.

4 Einstufung der Kunden

Die Trainerin entscheidet unter Berücksichtigung des körperlichen und mentalen Aspekts über die Einstufung der Kunden und über die Art der von diesen zu belegenden Stunden (Liberty, Handarbeit, Longenstunde, Akademische Reitkunst, Horsemanship, Ausritt, usw…).

5 Haftung

Der Unterricht findet ausschließlich mit Curly Horses von Gestüt Wolf oder eigenem Curly Horse statt. Das Gestüt Wolf haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Kunden übernimmt das Gestüt Wolf keine Haftung. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgang entstehen, bezahlt der Verursacher.

6 Sonstiges

Die Stall- und Gestütsregeln sind einzuhalten. Die Kenntnisnahme ist mit Unterschrift zu belegen. In Stallungen, Aufenthaltsraum und Scheunenbereich sind Rauchen und offenes Feuer wegen einer Brandgefahr strengstens untersagt! Füttern der Pferde findet nur nach Absprache einer befugten Person statt. Der Betrieb behält sich das Recht vor, bei mehrmaligem Verstoß gegen unsere Betriebsordnung (AGB) Personen vom Unterricht auszuschließen und Hofverbot zu erteilen. Bitte beachte, dass wir keine Verantwortung für Kinder/Personen übernehmen können, die sich außerhalb ihrer gebuchten Unterrichtsstunden auf unserem Gelände befinden. Der Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Begleitpersonen sind während des Unterrichts nicht gewünscht, da sie den Ablauf des Unterrichts stören könnten.

7 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit dem Gestüt Wolf abgeschlossenen Vertrages übermittelt werden, müssen in Schriftform erfolgen. Die postalische Anschrift lautet: Gestüt Wolf, Erlenhof, 64404 Bickenbach. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Darmstadt.

8 Änderung dieser AGB, Salvatorische Klausel

Das Gestüt Wolf behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner schnellstmöglich mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme, gelten die geänderten AGB als angenommen. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stall- und Gestütsregeln

Stall/ Allgemeines
Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammer, Futterkammer, Heuhalle und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet. Rauchverbot besteht in den Stallgebäuden sowie in allen anderen Räumen. Zigarettenkippen gehören in die Aschenbecher und nicht auf den Boden. Ruhe und Ordnung im Stall und auf den Reitanlagen ist oberstes Gebot. Reitkappenpflicht besteht für alle, es sei denn Personen über 18 Jahren unterschreiben, dass sie auf eigenes Risiko ohne Helm reiten möchten. Während des Unterrichts und bei Seminaren sind Foto- und Videoaufnahmen nicht gestattet. Darüber hinaus bitten wir auf die Benutzung der Handys zu verzichten.

Haftung
Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen. Ordnung: In den jeweiligen Stallgassen und auf den Putzplätzen ist von den Kunden für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich aufzufegen und in die entsprechenden Karren zu entsorgen. Abspritzen / Duschen der Pferde geschieht im Sommer am zentralen Abspritzplatz unter der Überdachung im Hof. Im Winter werden die Außenwasserleitungen abgedreht, dann ist die Leitung der Dusche im Stall beheizt und kann benutzt werden. Bitte nach jedem Abspritzen die Pferdeäpfel und anderen festen Dreck entfernen, damit der Kanal frei bleibt und es nicht zu verstopften Abflüssen kommt. Hufe der Pferde sind grundsätzlich vor dem Reiten vor der Box zu säubern. Ebenso nach dem Arbeiten bitte Hufe säubern und kontrollieren.

Verletzungsgefahr
Wegen eventueller Verletzungsgefahr dürfen die Pferde nicht mit Halfter auf die Koppel, Innenboxen sowie Paddockboxen gestellt werden. Nach dem Herausbringen der Pferde bitte wieder die Halfter, bzw. die Knotenhalfter am dafür vorgesehenen Platz im Stall verwahren. Licht ausschalten während der Unterrichtseinheit und wer als Letztes den Stall verlässt, hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter aus und die Stalltüren ordnungsgemäß geschlossen sind. Müll wird in getrennten Behältern gesammelt – neben der Sattelkammer. Trocknen der Decken: Für das Trocknen von Sattel- und Abschwitzdecken stehen Böcke in der Futterkammer zur Verfügung. Bitte trockene Decken umgehend wieder staubfrei lagern. Coachings/Kurse werden bei uns immer wieder abgehalten. Dementsprechend werden dazu benötigte Räumlichkeiten/Plätze zu den entsprechenden Zeiten gesperrt. Es kann vorkommen, dass bei bestimmten Coachings/Kursen auch das Zuschauen, bzw. der Besuch der theoretischen Einheiten kostenpflichtig ist. Wir bitten darum, dies dann nicht zu umgehen. Medikamente sollten immer unter Verschluss gehalten werden. Auch Futtereimer, die Medikamente enthalten und die von unseren Mitarbeitern zu bestimmten Fütterungen zusätzlich mitverabreicht werden sollen, müssen mit Deckel verschlossen und deutlich mit dem Namen des Pferdes gekennzeichnet sein. Neuigkeiten werden per Mail oder am «Schwarzen Brett» ausgehängt. Bitte werfen Sie jedes Mal einen Blick drauf, um keine wichtigen Termine und Ankündigungen zu verpassen. Schäden bitte sofort melden und ggf. ersetzen (Haftpflichtversicherung).

Achtung
Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Notfalltelefonnummern stehen an der Tafel. Schritttempo beim Fahren hier auf dem Gelände, um Kinder, Pferde und andere Tiere nicht zu gefährden.

Hunde: Nach schlechten Erfahrungen dürfen leider keine Hunde mitgebracht werden.

Das Reiterstübchen ist für alle da. Wir bitten dies sauber zu halten, benutztes Geschirr wegräumen, Müll entsorgen, genauso wie die Toiletten! Arbeitsgeräte (wie Besen, Schaufeln, Schubkarren etc.) sind an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. (Verletzungsgefahr) Spielen auf den abgestellten landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen ist verboten. Eltern haften für ihre Kinder. Wir bitten alle Besucher sich nur in den für sie vorgesehenen Bereichen aufzuhalten. Tore und Türen sind immer geschlossen zu halten.

Wichtig
Beschwerden, Schäden an der Anlage oder Verletzungen bei den Pferden bitte sofort den befugten Personen melden.

Reit- und Arbeitsplätze/Weide
Aus Sicherheitsgründen ist ein Abstand von wenigstens einer Pferdelänge erforderlich. Die Benutzung der Reitplätze geschieht auf eigene Gefahr. Betreten/ Verlassen der Reitplätze: Vor Betreten/ Verlassen der Reitplätze hat der Reiter auf sich aufmerksam zu machen. Das Aufsitzen erfolgt nicht auf der Stallgasse, sondern erst in der Halle oder draußen.

Freihalten des Platzes

Während der Unterrichtsstunden ist der Reitplatz freizuhalten, bzw. mit dem Trainer abzusprechen. Abäppeln der Paddocks / Weiden geschieht durch uns, wir erwarten jedoch die Entfernung der Pferdeäpfel nach der Arbeit auf allen Arbeitsplätzen sowie Wegen. Weiden sind immer wieder zu schließen, insbesondere der Elektrozaun, da sonst der Stromkreis unterbrochen ist und die Pferde sonst ausbrechen können.

Jedes harmonische Miteinander verlangt nach Regeln, so auch der Betrieb auf unserem Gestüt. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Das Team vom Gestüt Wolf

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